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ralfherzog-20070823_de6.zip
User: ralfherzog
Date: 8/23/2007 7:09 am
Views: 482
Rating: 15

Speaker Characteristics:

Gender: male;
Age range: adult;
Pronunciation dialect: standard German.

Recording Information:

Microphone make: Sennheiser PC 131;
Microphone type: noise canceling headset;
Audio card make: Andrea USB adapter;
Audio card type: USB;
Audio Recording Software: Audacity 1.2.6;
O/S: Windows XP Professional.

File Info:

File type: FLAC;
Sampling rate: 48kHz;
Sample rate format: 16bit;
Number of channels: 1;
Audio Processing: no

de6-01 Ein Dritter kann in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden.
de6-02 Der Dritte hat keinen Anspruch auf die Hauptleistung.
de6-03 Der Schuldner verletzte seine Sorgfaltspflichten schuldhaft.
de6-04 Wann hat der Dritte einen vertraglichen Schadensersatzanspruch?
de6-05 Die Einbeziehung in den Schutzbereich wurde vereinbart.
de6-06 Der Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter ist
de6-07 vom echten Vertrag zu Gunsten Dritter abzugrenzen,
de6-08 wo der Dritte einen eigenen Anspruch hat.
de6-09 Sorgfaltspflichten und Schutzpflichten sind
de6-10 gegenüber dem Gläubiger zu beachten.
de6-11 Über die Rechtsgrundlage besteht keine vollkommene Einigkeit.
de6-12 Früher wurde § 328 BGB analog herangezogen.
de6-13 Später wurde das als eigenständiges Rechtsinstitut betrachtet.
de6-14 Von der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich ist
de6-15 durch ergänzende Vertragsauslegung auszugehen.
de6-16 Nach der Gegenmeinung handelt es sich um eine Ausprägung nach § 242.
de6-17 Der Vater geht mit seinem Sohn zum billigen Jakob.
de6-18 Es ist streng genommen noch kein vorvertragliches Schuldverhältnis
de6-19 zwischen Vater und Supermarkt zustandegekommen.
de6-20 Der Vertrag kann streng genommen keine Lücke enthalten.
de6-21 Im BGB gilt der Grundsatz, dass die vertragliche und
de6-22 die deliktische Haftung unterschiedlich ausgestaltet sind.
de6-23 Dieser Grundsatz soll nicht aufgegeben werden.
de6-24 Es muss festgelegt werden, wer als Dritter geschützt werden soll.
de6-25 Hierbei gelten folgende Tatbestandsmerkmale.
de6-26 Der Dritte muss gemäß dem Vertrag mit der Hauptleistung des Schuldners
de6-27 genauso in Berührung kommen wie der Gläubiger.
de6-28 Er muss ebenfalls durch Schlechtleistung gefährdet sein.
de6-29 Wenn dem Gläubiger das Wohl des Dritten anvertraut ist,
de6-30 dann ist von einer Einbeziehung auszugehen.
de6-31 Liegt ein Verhältnis mit personenrechtlichem Einschlag vor?
de6-32 Dies gilt insbesondere im Mietrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.
de6-33 Der Lieferant lieferte dem Vater eine mangelhafte Mikrowelle.
de6-34 Die Familienmitglieder sind in den Schutzbereich einbezogen worden.
de6-35 Sind auch die Besucher der Familie einbezogen?
de6-36 Ist der Käufer, an den der Gegenstand weiterveräußert wird, ebenfalls einbezogen?
de6-37 Haben die Parteien den dritten ausdrücklich oder stillschweigend
de6-38 in den Schutzbereich des Vertrages einbeziehen wollen?
de6-39 Die Leistungsnähe musste bei der Anbahnung des Vertragsschlusses erkennbar sein.
de6-40 Die Schutzbedürftigkeit des Dritten ist Voraussetzung für seine Einbeziehung.
de6-41 Dieses Kriterium ist aus der Drittschadensliquidation entlehnt.
de6-42 Eine Einbeziehung ist dann zu verneinen, wenn er
de6-43 einen eigenen vertraglichen Anspruch mit gleichwertigem Inhalt hat.
de6-44 Bezüglich der Beweislast und der Haftung für Hilfspersonen
de6-45 wird der Dritte besser gestellt.
de6-46 Welche Haftungsbeschränkungen gibt es zwischen Vertragsgläubiger und Schuldner?
de6-47 Die Haftungsbeschränkungen können den Dritten begünstigen.
de6-48 Der Dritte ist schadensersatzpflichtig geworden.
de6-49 In welcher Höhe muss der Schädiger Schadensersatz bezahlen?
de6-50 Der Dritte berief sich auf eine vertragliche Verkürzung der Verjährung.
de6-51 Es ist zu gesetzlichen Haftungsbeschränkungen gekommen.
de6-52 Die Rechte werden aus dem Vertragsverhältnis
de6-53 zwischen Gläubiger und Schuldner hergeleitet.
de6-54 Seine Rechte können nicht weiter gehen als die Rechte des Gläubigers.
de6-55 Die Grenze nach Treu und Glauben darf nicht überschritten werden.
de6-56 Die Vertragsparteien wollten deliktische Ansprüche einschränken.
de6-57 Eine solche Vorgehensweise wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter.
de6-58 Nach § 254 muss das Mitverschulden berücksichtigt werden.
de6-59 Musste dem Dritten ein Mitverschulden
de6-60 des Vertragsgläubigers zugerechnet werden?
de6-61 Der Gläubiger war Erfüllungsgehilfe des Dritten.
de6-62 Wer ist der gesetzliche Vertreter des Kindes?
de6-63 Von der stillschweigenden Abbedingung der Norm kann ausgegangen werden.
de6-64 Es gab mehr als 25 Millionen Downloads innerhalb von 99 Tagen.
de6-65 Mit Erweiterungen können Funktionen hinzugefügt werden.
de6-66 Der Firefox wird als Alternative zum Internet Explorer angesehen.
de6-67 Die höchste Verbreitung hat er in Finnland mit etwa 40%.
de6-68 Die Entwicklung der aktuellen Version ist mittlerweile abgeschlossen.
de6-69 Es handelt sich um eine spezielle Anwendung, die sehr beliebt sein soll.
de6-70 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht, wenn der Gläubiger
de6-71 seine Leistung noch nicht erbracht hat.
de6-72 Der Eigentümer hat der Besitzerin die Verwendungen noch nicht ersetzt.
de6-73 Peremptorische Einrede bedeutet, dass die Einrede dauerhaft besteht.
de6-74 Die Leistung kann wegen Unzumutbarkeit verweigert werden.
de6-75 Bereicherungseinrede oder Arglisteinrede sind zu erheben.
de6-76 Der Anspruch ist durch Erbfall oder Zession übergegangen.
de6-77 Wann wird die auflösende Bedingung eintreten?
de6-78 Unter welcher Bedingung wird der Anspruch erlöschen?
de6-79 Nennen Sie Beispiele für den abgeleiteten Erwerb!
de6-80 Ein absolutes Recht wurde rechtswidrig verletzt.
de6-81 Der Dieb hat den Gegenstand rechtsgrundlos erlangt.
de6-82 Stehen dem Anspruch rechtshindernde Einwendungen entgegen?
de6-83 Beim Vertrag ist die Einigung zwischen den Parteien notwendig.
de6-84 Der Anspruch ist von der Frau auf den Mann übergegangen.
de6-85 Wodurch kann ein Anspruch begründet werden?
de6-86 Regelmäßig unterliegen die Ansprüche der Verjährung.
de6-87 Diese Technik ermöglicht eine höhere Geschwindigkeit
de6-88 als traditionelle analoge Systeme.
de6-89 Gleichzeitig konnten Sprache, Video und Text dank ISDN übertragen werden.

Copyright (C) 2007  Ralf Herzog

Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder späteren Version.

Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.

[   ] ralfherzog-20070823_de6.tgz 27-Mar-2008 23:13 21.5M

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